Kosten

 

Die Kosten hängen naturgemäß vom Aufwand und dieser wiederum vom Zweck des Gutachtens ab. Der Einsatz von Gebührentabellen oder deren analoger Anwendung wird oft den individuellen Bedürfnissen des Auftraggebers nicht gerecht. Erst recht kann der am Ende ermittelte Wert nicht der Maßstab für die Honorarhöhe sein. In der Praxis bewährt haben sich individuelle Vereinbarungen über ein Tages-, Stunden- oder Pauschalhonorar.

 

Ein Kurzgutachten kann kurzfristig und kostengünstig eine erste Orientierung ermöglichen und Kaufpreisverhandlungen unterstützen. Ein solches Kurzgutachten bietet sich dort an, wenn der potenzielle Käufer einer Praxis diese bereits gut kennt, etwa weil er dort als Assistent oder Vertreter bereits gearbeitet hat. Die Kosten für ein solches Kurzgutachten belaufen sich in der Regel auf einen Tagessatz (€ 1.750,00 zzgl. MWSt. und Auslagen).

 

Soll eine Praxis ausgeschrieben werden, um sie einem breiten Interessentenkreis vorzustellen, ist jedoch ein Vollgutachten unverzichtbar. Dessen Erstellung kann – je nach Größe der Praxis und Aufbereitung der Informationen durch den Auftraggeber – zwischen zwei und vier Arbeitstage in Anspruch nehmen.

 

 

Bearbeitungsdauer

 

Die Dauer der Bearbeitung hängt entscheidend von der Vollständigkeit und Güte der übermittelten Unterlagen, aber natürlich auch von der Komplexität der zu beurteilenden Praxis ab. Ein Kurzgutachten kann oft innerhalb von zwei Wochen erstellt werden, ein Vollgutachten benötigt einschließlich Ortstermin und Erstellung von Lichtbildern eine etwas längere Bearbeitungsdauer.