Benötigte Unterlagen

 

Wichtiger und elementarer Bestandteil der Bewertung sind die steuerlichen Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG, auch Einnahmen-/Überschussrechnungen genannt, die der Steuerberater der Praxis jährlich erstellt. Benötigt werden die Abschlüsse von mindestens drei vollständigen Geschäftsjahren sowie ein aktueller vorläufiger Abschluss des laufenden Jahres, z.B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Des Weiteren werden benötigt:

 

  • Aktuelles und vollständiges Inventar-/Anlagevermögensverzeichnis mit Anschaffungsdatum und ursprünglichen Anschaffungskosten der Einrichtungsgegenstände und Geräte

  • Aktuelle Honorarbescheide der K(Z)V der letzten Quartale

  • Aktuelle Abrechnungen über Privatpatienteneinnahmen

  • Fallzahlstatistiken

  • Angaben der Patientenstruktur

  • Grundriss der Räumlichkeiten

  • Aktueller Mietvertrag

  • Darstellung der Personalstruktur (Dienstalter, Vergütung, Mutterschutz etc.)

  • Gesellschaftsverträge (bei Berufsausübungsgemeinschaften)

  • Verträge zu Kooperationsbeziehungen

  • Verträge mit Leasinggebern