Dienstleistungsangebot
Praxisbewertungsgutachten werden zu verschiedenen Zwecken benötigt, sei es im Zusammenhang mit der Abgabe oder der Übernahme einer Praxis oder eines Anteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft, sei es aus familien- oder erbrechtlichen Gründen, also bei einer Scheidung oder im Todesfall eines Praxis(mit)inhabers. Daneben ermöglich oftmals erst ein reguläres Gutachten die Beurteilung des Zulassungsausschusses für Ärzte oder Zahnärzte und/oder eines Kreditinstitutes, ob ein vereinbarter Kaufpreis dem tatsächlichen Verkehrswert einer Praxis entspricht.
Die Bewertung geht häufig mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse einher, die etwa zwecks Optimierung der Betriebsabläufe oder der Kostenstruktur oder zur Begleitung einer strategischen Neuausrichtung oft in Zusammenarbeit mit erfahrenen Wirtschafts- und Steuerberatern durchgeführt wird. Entsprechende jahrelang bestehende Kontakte ermöglichen eine auf die jeweilige Region der niedergelassenen Praxis und deren Fachrichtung ausgerichtete Beratung im gesamten norddeutschen Raum.
Selbstverständlich kann die Beratung nahtlos auf den rechtlichen Bereich ausgedehnt werden. Hier wird der Sachverständige vornehmlich durch die in seiner Kanzlei tätigen Fachanwälte für Medizinrecht, insbesondere den auf Haftpflichtfragen spezialisierten Kieler Kollegen Dr. Jens-Uwe Petersen sowie die Honorarrechtsexperten Peter Greve und Dr. Viola Spohn unterstützt (www.advobaltic.de).